Die Kroaten sind eine jener Volksgruppen, die die Multikulturalität und Vielfalt des Burgenlandes mitprägen. Neben den Slowaken, Tschechen, Roma, Kärntner Slowenen und burgenländischen Ungarn sind die burgenländischen Kroat/innen - Gradišćanski Hrvati - eine weitere autochthone und gleichzeitig die größte Volksgruppe Österreichs.

 

Mit Beginn des 16. Jahrhunderts - 1515 erste urkundliche Erwähnung von Kroaten in der Herrschaft Eisenstadt - begann die Ansiedelung der Kroat/innen in den Gebieten Westungarn (das Gebiet zwischen Raab und Kleinen Karpaten) und dem östlichen Niederösterreich (das Gebiet zwischen Leitha und Thaya), die aufgrund von lang anhaltenden Agrarkrisen, Krankheiten, Türkenkriegen und des Abwanderns der Landbevölkerung in die Städte gänzlich entvölkert waren. Unzählige Lehen waren unbestiftet und sehr viele Ortschaften verödet. Die Auswanderungsgebiete lagen in Slawonien, Hochkroatien, Dalmatien und dem dalmatinischen Hinterland, die ihrerseits von ständigen Raubzügen und Türkeneinfällen gezeichnet waren. Die Flucht vor dieser ständigen Bedrohung kann als Hauptgrund für die Abwanderung genannt werden. Zusätzlich fanden, teilweise auch aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus, organisierte Umsiedelungen statt.

 

Die in mehreren Wellen bis 1584 angesiedelten Kroat/innen machten ca. 30 Prozent der Landbevölkerung aus. Ein Großteil der Einwanderer stammte aus der bäuerlichen Bevölkerungsschicht. Aber auch Adelige, vorwiegend Kleinadelige, und Priester, kaum aber Händler und Handwerker waren Teil dieser Umsiedelungsbewegung. So ist es auch nicht verwunderlich, dass Weinbau und Weinhandel, Getreideanbau und Viehzucht jahrhundertelang die wirtschaftliche Grundlage der burgenländischen Kroat/innen bildeten.

 

Das 19. Jahrhundert ist durch die Assimilation der kroatischen Bevölkerung in den Gebieten Niederösterreichs und der Slowakei gekennzeichnet. Die burgenländischen Kroat/innen fielen nach der Gründung der Österreichisch-Ungarischen Monarchie unter ungarische Verwaltung. Die liberale Politik der Verwaltungskörperschaften trug maßgeblich zum Erhalt der kroatischen Sprache bei. Die kollektiven Rechte der Sprachgruppen in Österreich waren im Staatsgrundgesetz aus dem Jahr 1867 verankert. Durch das ungarische Reichsvolksschulgesetz aus dem Jahr 1868 war die Autonomie der lokalen Schulen in Fragen der Unterrichtssprache gewährleistet. Im 19. Jahrhundert setzte eine Abwanderungsbewegung aus dem Burgenland in die Industriegebiete nach Wien, Graz und in das Wiener Becken ein. Zusätzlich setzte zu dieser Zeit auch eine massive Auswanderungswelle in die USA, vor allem in das Gebiet um die Stadt Chicago, ein.

 

Im Jahr 1919 wurden zwei für die burgenländischen Kroat/innen wichtige Staatsverträge abgeschlossen. Der Staatsvertrag von St. Germain beinhaltete essentielle Minderheitenschutzbestimmungen, im Staatsvertrag von Trianon verpflichtete sich Ungarn zur Abtretung Westungarns an die Republik Österreich. Aufgrund der Volksabstimmung des Jahres 1921 erfolgte die Angliederung des Großteils der burgenländisch-kroatischen Siedlungsgebiete an Österreich, nur kleinere Teile kamen zu Ungarn. Im Jahre 1923 wurde die erste Volkszählung der Ersten Republik durchgeführt, die als Ergebnis einen Anteil von 42.011 burgenländischen Kroat/innen auswies. Im Jahr 1926 wurde Deutsch als einzige Landessprache durch die Burgenländische Landesverfassung festgeschrieben, Ungarisch und Kroatisch blieben zwar Verkehrssprachen, wurden aber auf Landesebene nicht als Amtssprache anerkannt. In diese Dekade fallen auch die Gründung der Zeitung „Hrvatske Novine“ in Wien im Jahr 1923, wie auch die Wiedergründung der kroatischen Organisation „Hrvatsko kulturno društvo / Kroatischer Kulturverein“ im Jahr 1929.

 

Letztere Errungenschaften wurden durch die Politik des Nationalsozialismus jedoch wieder zunichte gemacht. Im Laufe der NS-Herrschaft verschärften sich die Maßnahmen, die das Schul- und Unterrichtswesen betrafen, kroatische Vereine wurden verboten bzw. aufgelöst. 1941 konnte durch die burgenländischen Parteistellen ein NS-Umsiedlungsplan für die burgenländischen Kroaten vereitelt werden. In der Zeit von 1938 - 1945 wurde auch ein starker Assimilierungsdruck auf die burgenländischen Kroat/innen von Seiten des NS-Regimes ausgeübt. Durch die Wiedereinrichtung der Republik Österreich im Jahr 1945 war die Inkraftsetzung des Minderheitenschulgesetzes von 1937 wieder gegeben. Die Dekade von 1945 bis 1955 war gekennzeichnet von Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen der diversen Organisationen und Personengruppen der burgenländischen Kroat/innen.

 

Im Jahr 1951 wurde die erste Volkszählung der Zweiten Republik durchgeführt. Der bis dato rückläufige Trend manifestierte sich auch im Ergebnis dieser Erhebung. Der Anteil der kroatischen Bevölkerung an der Landesbevölkerung war auf 30.599 Personen gesunken. Im Jahre 1955 wurde der Österreichische Staatsvertrag zwischen den Alliierten und Österreich unterzeichnet, durch welchen - im besonderen im Artikel 7 - die individuellen und kollektiven Minderheitenrechte geregelt werden und darüber hinaus eine Gleichstellung der slowenischen und kroatischen Minderheiten mit den österreichischen StaatsbürgerInnen bewirkte. Dies beinhaltet in erster Linie das Recht auf die eigenen Sprachen der Minderheiten, Organisationen, Versammlungen und Presse.

 

Trotz dieser Zugeständnisse durch den Staat setzte sich die Verringerung des Anteiles der Kroat/innen an der burgenländischen Bevölkerung weiter fort. Ein Grund dafür war in der wachsenden Industrialisierung und dem starken Pendleraufkommen zu finden. 1971 machte die kroatische Volksgruppe nur noch 9 Prozent der burgenländischen Gesamtbevölkerung aus.

 

In den 90er Jahren konnten vor allem im Medienbereich durch die Einführung kroatischer Radiosendungen und kroatischer Fernsehsendungen im Regionalprogramm des ORF sowie im Schulwesen durch den Schulversuch „Pannonisches Gymnasium“ in Oberpullendorf und die Eröffnung des Zweisprachigen Bundesgymnasiums Oberwart Erfolge erzielt werden. Auch in den verschiedenen Kunst- und Kultursparten konnte ein Aufwärtstrend verzeichnet werden.

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